Teilnahmebedingungen
Fraunhofer IGD Rostock
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Teilnahmebedingungen für die Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Allen Leistungen im Rahmen unserer öffentlichen und nicht-öffentlichen Seminar- und Workshopveranstaltungen liegen diese "Teilnahmebedingungen für die Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen" zugrunde.
2. Seminartermine
Die auf der Homepage und in den Printmedien des Bereiches Aus-, Weiter- und Fortbildung (AWF) genannten Seminartermine verstehen sich als unverbindliche Terminvorschau.
Wir behalten uns Terminänderungen sowie ggf. Terminabsagen aufgrund geringer Teilnehmerzahlen vor.
3. Vertragsabschluss / Anmeldungen
Die Termine, Inhalte, Seminarpreise und -orte sowie die Vertragsleistungen für öffentliche Seminare sind auf unserer Web-Seite und in den Printmedien des Bereiches AWF aufgelistet. Die Seminaranmeldung erfolgt schriftlich über Internet oder in Brief-Form. Anfragen sind telefonisch möglich.
Der Bereich AWF bestätigt der Erhalt einer Anmeldung schriftlich oder per E-Mal. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung (Einladung) zustande.
Die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltungen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir speichern die Daten unserer Kunden für interne Zwecke, sofern Sie der Nutzung nicht mit Ihrer Anmeldung widersprechen.
4. Leistung und Honorar bei Firmenschulungen
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Bereiches AWF für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen des Bereiches AWF, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für alle Nebenkosten wie Reisekosten und Übernachtung.
5. Zahlungsbedingungen
Der Seminarpreis ist nach Rechnungsstellung und erbrachter Leistung ohne Abzug zahlbar. Der Bereich AWF ist gemäß UStG § 4, Nr. 22a steuerbefreit.
Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Dies gilt auch für die Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung. Ein Teilnehmer kann durch einen anderen seiner Preiskategorie ersetzt werden.
6. Preis Veranstaltung
Die Seminargebühr schließt die Kosten für das Seminar sowie Kaffee und Tee in den Pausen ein. Mittagessen, Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten (z. B. Telefon, Parkgebühr) trägt der Teilnehmer selbst.
7. Absagen und Widerrufsrecht
Eine Anmeldung kann bis zu zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Wird die Anmeldung erst innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn storniert oder erscheint der Teilnehmer nicht zum Seminar, wird die volle Seminargebühr fällig.
Der Bereich AWF behält sich Absagen aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch den Bereich AWF sind wir bemüht, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen. Wird eine Umbuchung nicht gewünscht, erhält der Teilnehmer seine bereits bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Copyright
Alle Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer bestimmt.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen oder von Teilen daraus behält sich das Fraunhofer IGD vor. Kein Teil der Unterlagen darf - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Genehmigung des Fraunhofer IGD in irgendeiner Form - privat wie beruflich - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
9. Haftung
Für den Schulungserfolg der öffentlichen und nicht-öffentlichen Seminare/Workshops haftet das Fraunhofer IGD nicht.
Eine Haftung des Fraunhofer IGD für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch das Fraunhofer IGD grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Das Fraunhofer IGD haftet nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte dem Fraunhofer IGD durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält es sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
10. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Stand: 23.04.2010

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